Kommunales Förderprogramm

 

ILEK Foerder Programm 01Kommunales Förderprogramm

 

Um was geht es?

 

Mit dem kommunalen Förderprogramm und dem Beratungsangebot unterstützen die drei Gemeinden ihre Bürger mit finanziellen und personellen Mitteln, um Investitionen zur Belebung vorhandener Bau- und Flächensubstanz in den Ortskernen zu binden.

Aufgrund der teilweise herausragenden Ortsbildqualitäten in den Ortskernen der drei Gemeinden, wird begleitend zum kommunalen Förderprogramm ein Beratungsangebot angeboten, um interessierte Bauherrn ILEK Foerder Programm 03bei dorfgerechten Lösungen zu unterstützen. Hierfür hat sich ein Beraterkreis mit erfahrenen Bauexperten aus den drei Gemeinden gebildet.

Ziel ist eine behutsame Weiterentwicklung der vorhandenen ortsräumlichen „Grundstrukturen“, weshalb auch die Gestaltung der Gebäude für die Inanspruchnahme des kommunalen Förderprogramms von Bedeutung ist.

Um dies zu veranschaulichen, rundet die vorliegende Baufibel mit Praxisbeispielen das Unterstützungsangebot ab. Diese versteht sich als ein Leitfaden, um das aufgelegte Förderprogramm bestmöglich anwenden zu können.

 

Neuinterpretation dörflicher Wohnqualität


Eine Umnutzung der alten Hofstellen erfordert eine Anpassung an die heutigen Wohnansprüche. So sind die althergebrachten Wohnteile häufig zu klein und das tief herabgezogene (Steil-) Dach erschwert die Nutzung des Obergeschosses. Die Wirtschafts- und Nebengebäude sind für eine Nachfolgenutzung meist überdimensioniert. Zudem ist die alte Hofanlage an der Grenze errichtet und die Hoffläche war auf eine wirtschaftliche Nutzung ausgerichtet.

Ein Hauptaugenmerk wird auf die Nutzungsvariabilität der vorhandenen Strukturen gelegt. Davon ausgehend ergeben sich für die einzelnen Bereiche der ehem. Hofstellen folgende Umnutzungsmöglichkeiten:ILEK Foerder Programm 04

  • Flexible Erweiterung des Wohnteils:
    Grundidee der Gebäudeumnutzung ist ein flexibles Lebensphasenkonzept, für das der Wohnteil je nach familiärer Situation bedarfsorientiert in den Wirtschafts- und Nebengebäudetrakt hinein verlängert bzw. erweitert werden kann
  • Aufwertung der ehem. Wirtschaftshöfe in Wohnhöfe:
    Schaffung privater (geschützter) Freiflächen, die Raum für vielfältige Aktivitäten bieten
  • Kleinere und mittlere Wirtschaftsgebäude:
    Diese können u.a. für Stellplätze, Garagen sowie als Werkstatt, Atelier, Lager oder auch als geschützter Freisitz genutzt werden
  • Große Wirtschaftsgebäude:
    Diese bieten sich u.a. für einen zusätzlichen Wohnraum (ggf. zusätzliche Wohnhäuser) an, wobei die Orientierung am Bestand und die Beibehaltung der ursprünglichen Charakteristika eine wichtige Rolle spielt.

 

 

 

Förderfähige Maßnahmen

 

Was kann gefördert werden?
Die Förderung bezieht sich insbesondere auf folgende Maßnahmen (Übersicht):
a) Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden (ggf. inkl. Teilabbruch),
b) Ersatzbaumaßnahmen (inkl. Abbruch) – sowohl umfassender als auch partieller Ersatzbau,
c) Bebauung/Schließung von innerörtlichen Baulücken,
d) ergänzende Maßnahmen zur Hofraumgestaltung.


Hierbei wird bei a) und b) die Gestaltung der Gebäude bei der Förderung mit einbezogen.
Maßnahmen im Gebäudeinneren sind nicht förderfähig.

 

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Beispiel für Sanierung/Umbau (links) oder Ersatzbau (rechts)

 

 

Förderhöhen

 

Wie sieht die Förderhöhe aus?

  • Für die Förderung werden folgende Mindestinvestitionssummen zugrunde gelegt:
    a) Für Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden mind. 100.000,- € Investitionssumme (brutto).
    b) Für Ersatzbaumaßnahmen (inkl. Abbruch) oder die Bebauung von innerörtlichen Baulücken mind. 100.000,- € Investitionssumme (brutto).
    c) Für Maßnahmen zur Hofraumgestaltung mind. 3.000,- € Investitionssumme (brutto).
  • Die Förderhöhe beträgt:
    a) Für Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden 3% der Investitionssumme, max. 5.000,- € (Höchstfördersatz) je Anwesen/Flurstück.
    b) Für Ersatzbaumaßnahmen (inkl. Abbruch) oder die Bebauung von innerörtlichen Baulücken 2% der Investitionssumme, max. 4.000,- € (Höchstfördersatz) je Anwesen/Flurstück.
    c) Für Maßnahmen zur Hofraumgestaltung 10 % der Investitionssumme, max. 500,- € (Höchstfördersatz) je Anwesen/Flurstück.

 

Beratungsangebot

 

ILEK Foerder Programm 07Wie funktioniert die Beratung?


Um die interessierten Bauherrn bei dorfgerechten Lösungen zu unterstützen, ist das kommunale Förderprogramm mit einem Beratungsangebot gekoppelt. Dahingehend setzt die Förderung von Maßnahmen die Durchführung der Beratung voraus.

Das Beratungsangebot umfasst im Wesentlichen drei Ziele:

  • Objektive Hilfestellung für die Bauherrn bei den anstehenden Maßnahmen, die das kommunale Förderprogramm betreffen
  • Sensibilisierung der Bauherrn für die vorhandenen Qualitäten und strukturgerechte Lösungen
  • Entscheidungsgrundlage für Gemeinderäte
  • Die Beratung mündet letztlich in dem Ergebnis die betreffende/n Maßnahme/n gegenüber den Gemeinderäten zur Förderung zu empfehlen oder nicht zu empfehlen.

Hierzu sind folgende Beratungsschritte vorgesehen:

  • a) Vorfeldberatung, sofern von Seiten des/der Bauherrn noch keine abgeschlossenen Planungsabsichten bestehen: u.a. Tipps und Vorschläge, Hinweise zur weiteren Planung.
  • b) Beratung und Bewertung der anhand konkreter Planungsabsichten und -Unterlagen des/der Bauherrn: u.a. Einschätzung zur Förderung.
  • c) Nachprüfung der abgeschlossenen Maßnahmen im Abgleich mit den im Antrag genannten Maßnahmen und Planungen.

 

Für die Durchführung des Beratungsangebotes steht ein Team von erfahrenen Bauexperten aus den drei Gemeinden zu Verfügung. Die Liste mit den konkreten Ansprechpartnern und Kontaktdaten können über die drei Gemeinden bezogen werden. Der Berater kann von den Bauherrn frei ausgewählt und kontaktiert werden.

 

Förderantrag


Was beinhaltet ein Förderantrag?


Anträge auf Förderung können vor Maßnahmenbeginn und nach der Durchführung der Beratung bei der jeweils zuständigen Gemeinde gestellt werden. Zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Lageplan mit Kennzeichnung des Objekts
  • Fotodokumentation: Der Zustand des Gebäudes/der Immobilie ist im Rahmen der Antragstellung und nach der Durchführung der Maßnahme/n mit mind. je 3 Aufnahmen zu dokumentieren
  • Baupläne, Skizzen (mit Ansichten, Grundrisse, ggf. Außenanlagen)
  • Detailliertere Beschreibung der Maßnahmen
  • Kostennachweise: Kostenschätzung oder Kostenvoranschläge

 

Formulare

 

Baufibel    pdf 1

Kommunales Förderprogramm   pdf 1

Antragsformular   pdf 1

 
 
Ansprechpartner

 

Wer sind die Ansprechpartner?


Gemeinde Alerheim
Fessenheimer Str. 8
86733 Alerheim
Tel.: 09085/424
Fax: 09085/1810
gemeinde@alerheim.de
www.alerheim.de


Gemeinde Deiningen
Alerheimer Str. 4
86738 Deiningen
Tel.: 09081/4414
Fax: 09081/24105
gemeinde@deiningen.de
www.deiningen.de


Gemeinde Wechingen
Im Unterdorf 4
86759 Wechingen
Tel.: 09085/322
Fax: 09085/1824
gemeinde@wechingen.de
www.wechingen.de

 

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