Ergänzende Verfahrensbestimmungen der ILE Mittleres Ries zur Durchführung des Auswahlverfahrens für Kleinprojekte im Rahmen der Förderung eines Regionalbudgets der Integrierten Ländlichen Entwicklung im Jahr 2024

 

 

Die Gemeinden Alerheim, Deiningen und Wechingen arbeiten in der „Integrierten Ländlichen Entwicklung Mittleres Ries“ zusammen, um gemeinsam die Ziele aus dem ILEK für diese drei Gemeinden zu erreichen. Für die Umsetzung des Regionalbudgets verantwortliche Stelle ist die Gemeinde Alerheim, im Falle eines Antrags durch die Gemeinde Alerheim ist die Gemeinde Wechingen die umsetzende Stelle.

 

 

  1. Geltungsbereich:

Diese Verfahrensbestimmungen gelten für die Durchführung des Auswahlverfahrens für Kleinprojekte der „ILE Mittleres Ries“ im Rahmen der Förderung eines Regionalbudgets der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE). Sie ergänzen die geltenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (STMELF) für die Förderung eines Regionalbudgets im Rahmen der ILE.

 

 

  1. Geltungsdauer

Diese Verfahrensbestimmungen gelten für die Teilnahme der „ILE Mittleres Ries“ am Förderprogramm Regionalbudget im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung im Jahr 2023.

 

 

  1. Berufung eines Entscheidungsgremiums
    1. Das Lenkungsgremium der ILE Mittleres Ries bestehend aus den drei Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden beruft vier weitere Personen in das 7-köpfige Entscheidungsgremium. Die Aufgaben des Entscheidungsgremiums ergeben sich aus den Vorgaben des STMELF. Keine Interessensgruppe hat mehr als 49 % Stimmanteile im Gremium.
    2. Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums werden für das Jahr 2024 berufen, die Bürgermeister können durch den oder die jeweilige Stellvertreter/in vertreten werden, für die anderen Mitglieder werden keine Ersatzleute benannt.
    3. Der Vorsitz im Entscheidungsgremium liegt beim Bürgermeister der Gemeinde Alerheim.
    4. Zur Sitzung des Entscheidungsgremiums wird unter Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche schriftlich oder in elektronischer Form geladen. Mit der Einladung erhalten die Mitglieder die Tagesordnung mit Angabe der Förderanfragen die zur Entscheidung anstehen. Die Sitzungen des Gremiums werden protokolliert, die Teilnehmerliste ist Bestandteil des Protokolls.
    5. Das Entscheidungsgremium ist beschlussfähig, wenn mindestens vier stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden offen per Akklamation gefasst.
    6. Mitglieder des Entscheidungsgremiums sind bei Interessenskonflikten oder persönlicher Beteiligung von Beratungen und Entscheidungen zu Kleinprojekten auszuschließen.
    7. Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums können ihre Tätigkeit jederzeit fristlos durch schriftliche Kündigung beenden. Das Lenkungsgremium kann im Verlauf des Jahres 2024 jederzeit neue Mitglieder für das Entscheidungsgremium berufen.

 

 

  1. Berufung einer verantwortlichen Stelle

Das Lenkungsgremium der drei Bürgermeister beruft die verantwortliche Stelle deren Aufgaben im Merkblatt zur Förderung eines Regionalbudgets für ILE-Zusammenschlüsse des STMELF aufgeführt sind.

 

 

  1. Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Es gelten die Bestimmungen des STMELF für den Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen. Die Antragsteller sind verpflichtet, die Förderung schriftlich unter Angabe einer Projektbeschreibung bei der verantwortlichen Stelle zu beantragen. Der Antrag kann auch von einer der Gemeinden an die verantwortliche Stelle weitergeleitet werden.

 

 

  1. Ausschlusskriterium

Die Umsetzung der Kleinprojekte muss zwingend auf dem Gemeindegebiet einer der ILE Gemeinden Alerheim, Deiningen oder Wechingen erfolgen.

Ist durch ein Kleinprojekt kein Handlungsfeld der ILE (vgl. Kriterium 1 a-g) betroffen, so kann das Kleinprojekt nicht im Regionalbudget der ILE gefördert werden. Eindeutige Ersatzbeschaffungen in einem Projekt gemäß des Regionalbudgets werden als klares Ausschlusskriterium angesehen.

Das Kleinprojekt muss folglich beim Kriterium 1 mindestens einen Punkt erfüllen.

 

 

  1. Auswahlkriterien / Ranking

Die Auswahlkriterien sind in einem separaten Kriterienkatalog festgesetzt, der Teil dieser Bestimmungen ist. Die verantwortliche Stelle erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgemeinschaft Ries für jede eingereichte Förderanfrage einen Bewertungsvorschlag über den bei der Sitzung des Entscheidungsgremiums beraten und beschlossen wird. Anhand der erreichten Punktzahl wird ein Ranking der Förderanfragen erstellt. Sind so viele Förderanfragen eingegangen, dass die budgetierten Mittel nicht ausreichen, entscheidet die Position im Ranking über die Förderfähigkeit einer Anfrage. Es gibt keine Garantie für eine Förderung von beantragten Projekten, da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind.

 

 

  1. Ergänzende Hinweise zur Förderhöhe

Der Fördersatz wird auf bis zu 80 % festgelegt, gedeckelt bei 10.000 € maximaler Fördersumme. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf von 500 € werden nicht gefördert. Die förderfähigen Gesamtkosten abzüglich Umsatzsteuer und Preisnachlässe eines Kleinprojekts je Letztempfänger betragen max. 20.000,00 €.

 

 

 

  1. Transparenz der Auswahlentscheidung

Die ILE Mittleres Ries veröffentlicht die Projektauswahlkriterien, die Projektbeschreibung, den Aufruf und die Vorgehensweise bei der Auswahl der Projekte auf der Homepage www.mittleres-ries.de. Die geförderten Projekte werden ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht.

 

 

  1. Inkrafttreten der Verfahrensbestimmungen

Die Verfahrensbestimmungen treten durch den Beschluss des Lenkungsgremiums vom 26.09.2023 dann in Kraft, wenn ein Förderbescheid des zuständigen Amts für Ländliche Entwicklung bei der verantwortlichen Stelle eingegangen ist.

 

 

 

 

Alerheim, den 26.10.2023

 

Alexander Joas

Erster Bürgermeister der Gemeinde Alerheim und Beauftragter des Lenkungsgremiums der ILE Mittleres Ries