Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Schwaben (Krumbach) und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 09.07.2019 steht dem ILE Zusammenschluss „Mittleres Ries“ für das Jahr 2025 ein Regionalbudget in Höhe von 30.000 € zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Die ILE „Mittleres Ries“ ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Neben den ursprünglichen Handlungsfeldern „Daseinsvorsorge für Jung und Alt“, „Wohnsiedlungs- und Ortskernentwicklung“ und „Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung“ aus dem Konzept der Integrierten Ländlichen Entwicklung wurden daher als neue Handlungsfelder auch die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung ergänzt.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen:
Gefördert werden nur Kleinprojekte von Akteuren (Kommunen, Vereinen, Privatpersonen, Unternehmen) aus den Mitgliedsgemeinden der ILE Mittleres Ries (Alerheim, Deiningen, Wechingen), mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Fördergegenstand:
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
Art und Umfang der Förderung:
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Ausgaben (Bruttoausgaben, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung.
Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren:
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet der ILE Mittleres Ries (Gemeinden Alerheim, Deiningen und Wechingen) liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der verantwortlichen Stelle und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine:
Das erforderliche und zu verwendende Antragsformular sowie das Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter dem Reiter „Antragstellung und Formulare“ zur Verfügung. Diese Unterlagen und Richtlinien sind für Bewerber verpflichtend.
Anbei der entsprechende Link:
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html
Folgende Richtlinien und Hinweise sind im Rahmen dieses Aufrufs ebenso verbindlich:
Förderaufruf Regionalbudget
Ergänzende Verfahrensbestimmungen
Beschreibung des Kleinprojekts
Kriterienkatalog
Anfragen auf Förderung sind bis spätestens 07.01.2025 schriftlich (per Post, keine Mails) an die verantwortliche Stelle mit folgender Anschrift zu richten:
Gemeinde Alerheim
Fessenheimer Straße 8
86733 Alerheim
Als Ansprechpartner für Rückfragen stehen die Bürgermeister der drei Mitgliedsgemeinden der ILE Mittleres Ries in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen zur Verfügung.