Die Gemeinden Alerheim, Deiningen und Wechingen arbeiten in der „Integrierten Ländlichen Entwicklung Mittleres Ries“ zusammen, um gemeinsam die Ziele aus dem ILEK für diese drei Gemeinden zu erreichen. Für die Umsetzung des Regionalbudgets verantwortliche Stelle ist die Gemeinde Alerheim, im Falle eines Antrags durch die Gemeinde Alerheim ist die Gemeinde Wechingen die umsetzende Stelle.
Diese Verfahrensbestimmungen gelten für die Durchführung des Auswahlverfahrens für Kleinprojekte der „ILE Mittleres Ries“ im Rahmen der Förderung eines Regionalbudgets der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE). Sie ergänzen die geltenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (STMELF) für die Förderung eines Regionalbudgets im Rahmen der ILE.
Diese Verfahrensbestimmungen gelten für die Teilnahme der „ILE Mittleres Ries“ am Förderprogramm Regionalbudget im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung im Jahr 2026.
Das Lenkungsgremium der drei Bürgermeister beruft die verantwortliche Stelle deren Aufgaben im Merkblatt zur Förderung eines Regionalbudgets für ILE-Zusammenschlüsse des STMELF aufgeführt sind.
Es gelten die Bestimmungen des STMELF für den Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen. Die Antragsteller sind verpflichtet, die Förderung schriftlich unter Angabe einer Projektbeschreibung bei der verantwortlichen Stelle zu beantragen. Der Antrag kann auch von einer der Gemeinden an die verantwortliche Stelle weitergeleitet werden.
Die Umsetzung der Kleinprojekte muss zwingend auf dem Gemeindegebiet einer der ILE Gemeinden Alerheim, Deiningen oder Wechingen erfolgen.
Ist durch ein Kleinprojekt kein Handlungsfeld der ILE (vgl. Kriterium 1 a-g) betroffen, so kann das Kleinprojekt nicht im Regionalbudget der ILE gefördert werden. Eindeutige Ersatzbeschaffungen in einem Projekt gemäß des Regionalbudgets werden als klares Ausschlusskriterium angesehen.
Das Kleinprojekt muss folglich beim Kriterium 1 mindestens einen Punkt erfüllen.
Die Auswahlkriterien sind in einem separaten Kriterienkatalog festgesetzt, der Teil dieser Bestimmungen ist. Die verantwortliche Stelle erarbeitet für jede eingereichte Förderanfrage einen Bewertungsvorschlag über den bei der Sitzung des Entscheidungsgremiums beraten und beschlossen wird. Anhand der erreichten Punktzahl wird ein Ranking der Förderanfragen erstellt. Sind so viele Förderanfragen eingegangen, dass die budgetierten Mittel nicht ausreichen, entscheidet die Position im Ranking über die Förderfähigkeit einer Anfrage. Es gibt keine Garantie für eine Förderung von beantragten Projekten, da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind.
Der Fördersatz wird auf bis zu 80 % festgelegt, gedeckelt bei 10.000 € maximaler Fördersumme. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf von 500 € werden nicht gefördert. Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts je Letztempfänger betragen max. 20.000,00 €.
Die ILE Mittleres Ries veröffentlicht die Projektauswahlkriterien, die Projektbeschreibung, den Aufruf und die Vorgehensweise bei der Auswahl der Projekte auf der Homepage www.mittleres-ries.de. Die geförderten Projekte werden ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht.
Die Verfahrensbestimmungen treten durch den Beschluss des Lenkungsgremiums vom 21.10.2024 dann in Kraft, wenn ein Förderbescheid des zuständigen Amts für Ländliche Entwicklung bei der verantwortlichen Stelle eingegangen ist.
Alerheim, den 30.10.2025
Alexander Joas
Erster Bürgermeister der Gemeinde Alerheim und Beauftragter des Lenkungsgremiums der ILE Mittleres Ries