Kriterienkatalog

 

Kriterienkatalog für die Auswahl von Kleinprojekten zur Förderung im Rahmen des Regionalbudgets der ILE Mittleres Ries im Jahr 2024

 

 

Antragsteller:

 

Bezeichnung des Projekts:

 

Gegenstand der Förderung / beabsichtigte Maßnahme (Kurzbeschreibung):

 

Beantragte Förderung (Summe):

 

Kriterium 1: ILEK-Zielvorstellungen oder Zusatzthemen werden umgesetzt (maximal 7 Punkte erreichbar)

  • a) Handlungsfeld „Daseinsvorsorge für Jung und Alt“ ist betroffen (1 Punkt).
  • b) Handlungsfeld „Wohnsiedlungs- und Ortskernentwicklung“ ist betroffen (1 Punkt).
  • c) Handlungsfeld „Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung“ ist betroffen (1 Punkt).
  • d) Das Thema „Digitalisierung“ ist betroffen (1 Punkt).
  • e) Das Thema „soziale Nachhaltigkeit“ ist betroffen (1 Punkt).
  • f) Das Thema „ökonomische Nachhaltigkeit“ ist betroffen (1 Punkt).
  • g) Das Thema „ökologische Nachhaltigkeit“ ist betroffen (1 Punkt).

 

Kriterium 2: Überörtliche Bedeutung des Projekts (auch Attraktivität; maximal 5 Punkte erreichbar)

  • a) Das Projekt betrifft alle drei Gemeinden (5 Punkte).
  • b) Das Projekt betrifft zwei der drei ILE Gemeinden (4 Punkte).
  • c) Das Projekt steigert die Attraktivität der ILE Mittleres Ries für deren Bürger*innen und zusätzlich für Besucher*innen (3 Punkte)
  • d) Das Projekt betrifft mehrere Orte einer Gemeinde (2 Punkte).
  • e) Das Projekt steigert die Attraktivität eines Ortes für Bürger*innen und/oder Besucher*innen (1 Punkt)

 

Kriterium 3: Bürgerbeteiligung und ehrenamtliches Engagement (maximal 5 Punkte erreichbar)

  • a) Das Projekt wird von Ehrenamtlichen zusätzlich zu ihrem sonstigen Engagement umgesetzt und die Öffentlichkeit wurde beteiligt, z.B. in Form einer Befragung, eines Workshops oder Ortstermins (5 Punkte).
  • b) Das Projekt wird von Ehrenamtlichen zusätzlich zu ihrem sonstigen Engagement umgesetzt ohne eine Beteiligung der Öffentlichkeit (4 Punkte).
  • c) Das Projekt wird von Ehrenamtlichen im Rahmen allgemeiner Vereinsarbeit umgesetzt (3 Punkte).
  • d) Das Projekt wird von einem kommunalen Träger im Rahmen der ILE umgesetzt und die Öffentlichkeit wurde beteiligt (2 Punkte).
  • e) Das Projekt wird auf Anregung von Bürger*innen durch einen kommunalen Träger ohne weitere Beteiligung der Öffentlichkeit umgesetzt (1 Punkt).

 

Kriterium 4: Innovativer Charakter des Projekts (maximal 3 Punkte erreichbar)

  • a) Das Projekt ist landkreisweit eine neue Idee (3 Punkte).
  • b) Das Projekt ist in dieser Form neu im Bereich der ILE (2 Punkte).
  • c) Das Projekt hat innovativen Charakter, ist aber bereits an anderer Stelle in der ILE umgesetzt worden (1 Punkt).
  • d) Das Projekt ist keine Innovation; Ersatzbeschaffung (0 Punkte).

 

Kriterium 5: Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit (maximal 3 Punkte erreichbar)

  • a) Das Projekt stärkt die Zusammenarbeit in der ILE (3 Punkte).
  • b) Das Projekt stärkt die Zusammenarbeit zwischen zwei Gemeinden (2 Punkte).
  • c) Das Projekt gibt Impulse für die Zusammenarbeit mit den anderen Orten der ILE (1 Punkt).
  • d) Das Projekt hat keine Auswirkung auf die interkommunale Zusammenarbeit (0 Punkte).

 

Kriterium 6: Öffentliche Zugänglichkeit (maximal 3 Punkte erreichbar)

  • a) Das Projekt ist generell öffentlich zugänglich (3 Punkte).
  • b) Das Projekt kann zumindest auf Anfrage von anderen Bewohnern/Vereinen/Kommunen genutzt

werden oder wird regelmäßig in kurzen Abständen zugänglich gemacht (2 Punkte).

  • c) Das Projekt ist zumindest für eine weitere vom Antragssteller unabhängige Gruppe zugänglich

(1 Punkt).

  • d) Das Projekt ist nur dem Antragssteller zugänglich (0 Punkte).

 

 

Wertung der Kriterien:

Um förderfähig zu sein, muss ein Projekt mindestens 12 der möglichen 26 Punkte aufweisen. Bei Punktegleichheit werden zunächst die Punkte aus dem Bereich K 4 doppelt gewichtet. Bei weiterhin bestehender Punktgleichheit dann die Punkte K 3, anschließend K 6, und dann aus dem Bereich K 1. Weiter die Punkte K 2 und zum Ende aus dem Bereich K 5. Sollten Projekte in allen Teilbereichen die gleiche Punktzahl erhalten, entscheidet das Entscheidungsgremium mit einfacher Mehrheit auf der Grundlage der Bedeutung des Projekts für die öffentlichen Wahrnehmung der interkommunalen Zusammenarbeit.

 

 

 

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